Früher in Pension, kann ich mir das noch leisten?

In der Schweiz möchten viele Erwerbstätige früher in Pension gehen. Die neuen «Spielregeln» in der Vorsorgelandschaft stellen diesen Wunsch auf die Probe.

Nur noch rund 39% der Erwerbstätigen können sich vorstellen, vorzeitig in Pension zu gehen. Vor wenigen Jahren dachte noch fast die Hälfte darüber nach, früher aufzuhören. Was sind wohl die Gründe dieser Veränderung?

  • Viele fühlen sich fit, haben Freude an der Arbeit und geniessen die Wertschätzung des Arbeitsgebers.
  • Die Frühpensionierung ist sehr kostspielig. Ein oder mehrere Jahresgehälter fallen weg, dieses Geld fehlt später.
  • Gleichzeitig werden die Renten gekürzt, durch die höhere Lebenserwartung sinken die Umwandlungssätze bei den Pensionskassen.
  • Durch die ständigen Reformen, neuen Gesetze und immer komplexeren Steuerregeln, kaum jemand hat dabei noch den Durchblick. Deshalb verzichten viele auf diesen Wunsch zur vorzeitigen Pensionierung ohne ihn auf seine individuelle Situation geprüft zu haben.

 

Wie kann eine vorzeitige Pensionierung dennoch möglich sein, auf was muss ich achten?  

  • AHV-Rente flexibel ab dem Alter 63 beziehen, ab jedem Monat möglich.
  • Rente in Schritten ab 20% bis 80% möglich abrufbar.
  • Ab Ende 2026 wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt, sie gleicht eine Kürzung der Rente bei einem Vorbezug aus.
  • Pensionskassen ermöglichen den Versicherten bis zu 3. Schritten eine Teilpensionierung, dabei kann auch ein Kapitalbezug anstelle einer Rente geprüft werden. Das schafft mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur Steueroptimierung.
  • Durch die Abschaffung des Eigenmietwerts für Wohneigentümer per 1.1.2029 wird die Steuerbelastung in vielen Fällen sinken, die Hypothek kann amortisiert werden, das entlastet das Budget.

 

Wo liegen die «Stolpersteine» und Nachteile einer vorzeitigen Pensionierung allgemein?

  • Bei einem Vorbezug der AHV von 2 Jahren sinkt die Rente um 13.6% lebenslänglich, bei 1 Jahr sind es 6,8%. Bei einer neuen Revision könnten diese Kürzungen noch höher ausfallen.
  • In der Pensionskasse fällt das Altersguthaben bei einem Vorbezug kleiner aus, weil die Beitragsgutschriften (Arbeitgeber-, nehmer-, in) und Zinsgutschriften ausfallen. Im weiteren ist der Umwandlungssatz gekürzt, mit dem das Kapital in eine Rente umgerechnet wird.
  • Frühpensionierte müssen weiterhin in die AHV einzahlen. Die Beiträge können je nach Vermögen bis zu Fr. 26 500.— pro Jahr betragen.

Fazit

Lassen Sie Ihren Wunsch nach einer Frühpensionierung nicht einfach fallen. Lassen Sie sich von Fachpersonen beraten damit individuelle Berechnungen auf Ihre Bedürfnisse gemacht werden können.