Altersvorsorge

Unsichere Aussichten der Renten in der 2. Säule

Die Pensionskassenrenten stehen seit Jahren unter Druck. Ein Grund dafür ist die Umverteilung von Erwerbstätigen hin zu Pensionierten, deren garantierte Renten finanziert werden müssen. Ein weiterer Grund ist das tiefe Zinsniveau, das es den Vorsorgewerken in den vergangenen Jahren erschwert hat, gute Renditen mit ihren Kapitalanlagen zu erwirtschaften. Jetzt kommt auch die Inflation hinzu, welche die reale Pensionskassenrente schrumpfen lässt. Wie sich der Druck derzeit auf die Rente der Versicherten auswirkt, zeigt das folgende Beispiel:

Rente schrumpft – Beispiel

Wenn eine 55-jährige Person im Jahr 2002 mit einem Bruttoeinkommen von Fr. 120 000. noch davon ausgehen konnte, dass sie bei ihrer Pensionierung aus der AHV und Pensionskasse eine Gesamtrente von ca. Fr. 75 000.—erhält, bekommt sie mit den aktuellen Umwandlungssätzen der 2. Säule bei gleichem Lohn in diesem Jahr noch ca. Fr. 60 000.! Dies entspricht einer Kürzung von 20%.

Bemerkenswert ist, wie sich das Verhältnis zwischen der Rente der Pensionskasse und jener der AHV entwickelt. Während die AHV-Renten in mehreren Schritten der Teuerung angepasst und erhöht wurde, sinkt die Pensionskassenrente seit Jahren kontinuierlich.
Im Jahr 2002 machte die Pensionskasse im erwähnten Beispiel noch zwei Drittel der erwarteten Gesamtrente aus. Heute ist es noch rund die Hälfte. Die Pensionskasse trägt also je länger, je weniger zur Sicherheit der Altersvorsorge bei.  

Wenn die Inflation längere Zeit noch bleibt, wovon viele bekannte Ökonomen derzeit ausgehen, sinkt somit die reale Rente aus der beruflichen Vorsorge. Sollte die Teuerung bei durchschnittlich 2 Prozent «verharren», sinkt die Pensionskassenrente innerhalb von 20 Jahren von z.B. Fr. 2 500.— p. Monat auf ca. Fr. 1 700.— p. Monat was einem Kaufkraftverlust von ca. 30% entsprechen würde.

Was können wir dagegen unternehmen?

Wer gegen die sinkenden Altersbezüge etwas unternehmen will, um nach der Pensionierung einen guten Lebensstandard sicherzustellen, hat mehrere Möglichkeiten.
Eine naheliegende Option sind Einzahlungen in die Säule 3a.

(Maximalbetrag Fr. 6 883.) bei dem die Beiträge steuerlich vom Einkommen in Abzug gebracht werden können. Dabei sind die verschiedenen Angebote innerhalb von Aktienfonds zu prüfen. (Anlagehorizont und Kosten beachten)

Im weiteren sind Einkäufe von Beitragsjahren in der Pensionskasse zu prüfen welche steuerlich ebenfalls vom Einkommen in Abzug gebracht werden können. Bedingung ist allerdings, dass es sich um ein solides Vorsorgewerk mit einem guten Deckungsgrad wenn möglich über 110% handelt.

Oft liegen hohe Beträge an Altersguthaben auf Freizügigkeitskontos bei Banken oder Freizügigkeitspolicen bei Versicherern welche aktuell nicht oder nur minimal verzinst werden.

Diese Guthaben können resp. sollen in die aktuelle Pensionskasse überführt werden wo die Altersguthaben zum Mindestzinssatz gemäss BVG (aktuell 1%) verzinst werden.
Aufgrund der hohen Teuerung bei nach wie vor tiefen Zinsen nimmt der reale Wert des Geldes ab. Deshalb sind Investitionen in Sachwerte (Immobilien oder Aktien) zu favorisieren.

Kapitalbezug aus der Pensionskasse

Ein teilweiser oder vollständiger Kapitalbezug macht in verschieden Situationen Sinn. (siehe Blog vom April 2022)
Steuerliche sowie erbrechtliche Aspekte sollen dabei individuell geprüft werden. Steht die Flexibilität und Verfügbarkeit der Altersguthaben im Vordergrund, ist ein Kapitalbezug oft sinnvoll. Eine Mischform zwischen Rente und Kapital kann auch eine Lösung sein.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, PSS AG, Säule Schweiz, können wir Ihre Altersguthaben nach Ihren Bedürfnissen in jeder Lebensphase individuell und intelligent anlegen.